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AGB/ Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Informationen & Hinweise
Vertragspartner:
Zwischenakt – Bühne & Konzert GbR, Laubacher Str. 18, 14197 Berlin
Tel: 030 – 8279233       Mail: info@zwischenakt.de
Umsatzsteuer: ID-Nummer DE224118044    Steuernummer: 18/480/52917
 

1.  Die Künstlergruppe „Zwischenakt – Bühne & Konzert“ (nachfolgend „ZWISCHENAKT“ genannt) ist Veranstalter der hier angebotenen Veranstaltungen, wenn diese nicht ausdrücklich als Exklusiv–Konzerte z. B. für Reiseveranstalter oder andere Kunden/ Kooperationspartner gekennzeichnet und ausgewiesen sind.

Für die (teilweise) öffentlichen Veranstaltungen – z. B. Magdeburger Schleusenkonzerte® – verpflichtet sich ZWISCHENAKT, jeweils vor Beginn des Ticketvorverkaufs die  Zustimmung der Reiseveranstalter und Reedereien, für einen Zustieg externer Konzertgäste auf das Konzertdeck der jeweiligen Schiffe für die Dauer des Schleusenkonzertes® einzuholen.

ZWISCHENAKT führt diese Konzerte durch und ist auch Aussteller der Eintrittskarte, unabhängig davon, ob diese direkt am Veranstaltungsort oder im digitalen oder lokalen Vorverkauf erworben wurde. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommt eine vertragliche Beziehung im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen Ihnen, dem Kartenkäufer (Kunden), und ZWISCHENAKT zustande. Für diese vertragliche Beziehung gelten einerseits die Bedingungen bzw. Konditionen der konkreten Veranstaltung sowie ergänzend diese Allgemeine Geschäftsbedingungen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass möglicherweise zusätzlich für die Kaufabwicklung von Kartenkäufen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der von uns mit dem Kartenverkauf beauftragten VVK-Stellen gelten.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die von uns mit der Kaufabwicklung beauftragten Unternehmen oder direkt an uns.

2. Datenschutzerklärung

Informationen zum Datenschutz im Rahmen des Besuchs unserer Webseite sowie unsere Datenschutzerklärung können Sie hier einsehen.

3. Allgemeine Regelungen zum Konzertbesuch bei Veranstaltungen von ZWISCHENAKT

3.1 Aktuelle Informationen zur Veranstaltung

ZWISCHENAKT stellt auf der Webseite „www.zwischenakt.de“ sowie auf Facebook (www.facebook.com/zwischenakt) aktuelle Informationen zu Veranstaltungen zur Verfügung. Diese aktuellen Informationen können wichtige bzw. dringende Sicherheitshinweise, Hinweise zu Einlass und Einlasskontrollen, Hinweise zu An- und Abfahrt, aber auch zu Absagen oder Verlegungen enthalten. Bei Open Air Konzerten wie z. B. den Schleusenkonzerten® präsentiert ZWISCHENAKT für den Fall von schlechter Witterung eine Regenvariante. Der für den Schlechtwetter-Fall gewählte alternative Konzertort ist vorab jeweils auf den Tickets genannt. Sollte die Veranstaltung am Konzerttag wegen schlechter Witterung hierhin verlegt werden müssen, werden die Kunden am ursprünglichen Konzertort mit Hinweisschildern informiert und zum alternativen Konzertort geleitet.   Der Kunde ist gehalten, sich regelmäßig und rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn auf der Webseite von Zwischenakt und/oder Facebook, zu informieren.

3.2  Umtausch/Rücknahme
Umtausch und Rücknahme von Eintrittskarten sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Rückgabe ist nur bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung möglich. In diesem Falle wird an der VVK-Stelle, wo die Eintrittskarten gekauft wurden, gegen Vorlage der Original-Eintrittskarten der Kaufpreis erstattet. Bei Kartenverlust ist keine Rückerstattung möglich.
ZWISCHENAKT haftet ausdrücklich nicht bei Absage oder Verlegung einer Veranstaltung für sogenannte vergebliche Aufwendungen, wie z.B. Hotel und Fahrtkosten, wenn ZWISCHENAKT den Grund für die Absage oder Verlegung nicht zu vertreten hat (z.B. Erkrankung des Künstlers, Wetter, Höhere Gewalt, etc.). Dies ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch selbst und bedarf daher auch keiner besonderen Regelung in diesen AGB. Wenn ZWISCHENAKT als Veranstalter den Grund für die Absage oder Verlegung einer Veranstaltung nicht zu verantworten hat, steht Ihnen als Kartenkäufer nur ein Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages zu, sofern Sie an einem etwaigen Ausweich- bzw. Nachholtermin nicht teilnehmen können oder wollen. In diesem Fall wird Ihnen gegen Rückgabe der Eintrittskarte der Kartenpreis durch die VVK-Stelle erstattet.
Wurde die Eintrittskarte online oder telefonisch bei einer von uns beauftragten VVK-Stelle erworben, gelten für die Kaufabwicklung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ggf. Widerrufsbelehrungen der vom Kunden gewählten VVK-Stelle.
Die Anwendung von Paragraph 649 BGB ist ausgeschlossen.
4.  Detailregelungen bei Schleusenkonzerten®
4.1 Die Anfahrt
Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr auf den dafür ausgewiesenen Stellflächen. Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was z. B. den strengen Sicherheits- und Gewässerschutzregeln der Konzertorte (Schleusengelände) widerspricht und hat dafür Sorge zu tragen, dass ein Einleiten umweltschädlicher Flüssigkeiten in die Wasserkreisläufe vor Ort vermieden wird. Bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Zuwiderhandlung haftet der Kunde in vollem Umfang. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals vor Ort ist unbedingt Folge zu leisten.
4.2 Einlass
Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Eintrittskarte genannten Veranstaltung. Bei Schleusenkonzerten® beinhaltet die Berechtigung auch den Zustieg auf das Konzertdeck des jeweiligen Schiffes, wo in freier Platzwahl die Sitzplätze in den der verschiedenen  Preiskategorien eingenommen werden. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit.
Beim Einlass findet unter Umständen eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, im Verdachtsfall auch Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Preises der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt ZWISCHENAKT vorbehalten.
4.3 Konzertdeck
Bei Schleusenkonzerten sind die Kunden angewiesen, sofort nach dem Zustieg auf das Konzertdeck ihre Plätze einzunehmen und unbedingt jedes Rauchen einzustellen. Zuwiderhandlungen können durch den Ordnungsdienst mit einem sofortigen Verweis des Kunden von Bord geahndet werden.
Während des Konzertes ist der Kunde angehalten, sich möglichst an dem ihm zugewiesenen Sitzplatz über die gesamte Dauer der Veranstaltung aufzuhalten. Separate Toiletten sind für die Kunden ausgewiesen und können natürlich auch bei laufender Veranstaltung genutzt werden. Ein freies Umherschlendern oder Spazieren auf dem Konzertdeck ist aus Sicherheitsgründen aber untersagt. Ferner verpflichtet sich der Kunde mit Betreten des Konzertdecks, den sicherheitsrelevanten Weisungen der Schiffsbesatzung und des Kapitäns Folge zu leisten und alles zu vermeiden, was den technischen wie künstlerischen Ablauf der Veranstaltung behindern und stören könnte.
4.4 Sicherheit
Der Hausordnung der Konzertstätte (z. B. Verhalten auf dem Schleusengelände) bzw. der Schiffsordnung und den Hinweisen der Ordnungskräfte ist zu folgen. Das Betreten des Bühnenbereiches und das Besteigen von Absperrungen sind untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung von ZWISCHENAKT eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen.
Ferner verpflichtet sich der Kunde mit seinem Zustieg an Bord, den Ansagen von Kapitän und ZWISCHENAKT zu sicherheitstechnischen Details (z.B. Regelung eines geordneten Zustiegs vor dem Konzert/ geregeltes Verlassen des Konzertdecks nach dem Konzert) unbedingt Folge zu leisten  
Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, Speisen und Getränken, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort.
4.5 Allgmeine Warnhinweise:
Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind ausdrücklich nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung von ZWISCHENAKT eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
Bei Konzerten besteht trotz einer professionellen, dem Veranstaltungsort entsprechenden und angemessenen Lautstärkenregelung (nach branchenüblichen Standards) eine besondere Beanspruchung des Gehörs. Wir bitten Sie hierbei auf Ihren Körper und Ihre persönliche Belastbarkeit von Gehör und Gesundheit zu achten. Es wird daher jedem Veranstaltungs-besucher angeraten, geeignete individuelle Maßnahmen zu treffen, um Hör- und Gesundheitsschäden aufgrund der Lautstärke entgegenzuwirken.
Ohrstöpsel können an der Abendkasse bei Bedarf ausgegeben werden.
5. Haftung / Weitere Hinweise
5.1 ZWISCHENAKT haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ZWISCHENAKT, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Konzertbesucher regelmäßig vertrauen darf, haftet ZWISCHENAKT auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit.
5.3 ZWISCHENAKT und ihre Erfüllungsgehilfen haften bei leichter Fahrlässigkeit jedoch nur in Höhe der bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
5.4 Außer in den in den Absätzen 5.1 und 5.2 genannten Fällen haftet ZWISCHENAKT nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
5.5 Soweit die Haftung von ZWISCHENAKT nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
5.6 ZWISCHENAKT haftet nicht für während der Veranstaltung verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände.
6. Schlussklauseln
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stets auch auf die zwingenden Verbraucherschutzregelungen des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten der Sitz von ZWISCHENAKT. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute.
Die Europäische Kommission stellt ab dem 15.02.2016 unter nachstehendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
 ZWISCHENAKT ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungs-verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.